Coronakrise

Eckpunkte für KfW-Programme / Anforderungen Antragstellung

  • Zielgruppe: Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind
  • Kreditanträge können ab Montag, 23.03.2020, bei Banken oder Sparkassen gestellt werden
  • Zentrale Voraussetzung: Finanzierungsschwierigkeiten dürfen allein coronabedingt sein
    • Zitat KfW-Leitfaden: „Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können“; Kriterien:
      • Unternehmen wies geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aus.
      • Hausbank hat keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen > 30 Tagen
      • Keine Vereinbarungen über Stundungen / keine Verletzungen von Covenants
    • Prüfung der Banken: Ist Unternehmen bis 31.12.2020 durchfinanziert?
      • Wir gehen davon aus, dass hierbei alle beantragen Finanzierungsmaßnahmen berücksichtigt werden
      • Basis für Prüfung ist die Annahme, dass sich die wirtschaftliche Gesamtsituation normalisiert („wie vor der Krise“; wir gehen davon aus, dass ein Zeitraum von bis zu 12-18 Monaten gemeint ist)
      • Es muss also unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation eine positive Fortführungsprognose dokumentiert werden
    • Wesentliche Bedeutung wird also der Jahresabschluss 2019 sowie eine Liquiditätsplanung haben (vgl. hierzu im Detail unsere Darstellung vom 19.03.2019; nachstehend beigefügt)
  • Breites Spektrum förderfähiger Maßnahmen
    • Investitionen, Betriebsmittel (insb. Miete, Personalkosten, Energie, Marketing, Forschung & Entwicklung, Beratung, vor Finanzierungaufträge), Warenlager
    • Erwerbe von Vermögenswerten anderer Unternehmen (Asset-Deal / operative Beteiligungen
  • Insbesondere folgende Maßnahmen sind nicht förderungsfähig:
    • Umschuldungen von bis zum 12.03.2020 gewährten Krediten
    • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben (inkl. Anschlussfinanzierungen, Prolongationen)
    • Vermietung und Verpachtung – Ausschluss von wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen und kommunalen Nutzungen (u.E. soll die Vermietung zwecks gewerblicher Nutzung gefördert werden)
    • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen (u.E. soll nur Erwerb „operativer Beteiligungen“ gefördert werden)
    • Keine In-Sich-Geschäfte (z.B. Erwerb eigener Unternehmensanteile, Vermögenswerte des Ehepartners, Vermögensübertragungen innerhalb einer Unternehmensgruppe bzw. bei Betriebsaufspaltungen etc.)
    • KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus (Ausschlussliste / Sektor- Leitlinien), vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste
  • Für ein und dasselbe Vorhaben soll KfW-Förderprogramm exklusiv genutzt werden
    • „Entweder-oder-Prinzip“, d.h. wenn ein KfW-Förderprogramm in Anspruch genommen wird, sind die sonstigen Fördermaßnahmen (Bürgschaft, Garantie, haftungsfreistellende Kredite) grds. „gesperrt“
    • Entweder-oder-Prinzip gilt für alle Maßnahmen auf gleicher europarechtlicher Grundlage

Höchstbeträge für KfW-Kredite

  • KfW übernimmt bei Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel Risikotranchen:
    • Für große Unternehmen (> 250 AN und entweder > 50 Mio. Umsatz oder > 43 Mio. Bilanzsumme) bis zu 80 % Risikoübernahme
    • Für KMU (Unternehmen unterhalb der Grenze für große Unternehmen) bis zu 90 % Risikoübernahme
  • Maximales Kreditvolumen für Unternehmensgruppen bis 1 Mrd. bzw. Einhaltung relativer Kredithöchstbeträge
    • Unternehmensgruppe = Beteiligungen > 50% bzw. alle Betriebe eines Einzelunternehmers
    • Maßgeblich sind konsolidierte Umsätze (d.h. ohne gruppeninterne Geschäfte)
  • Relative Kredithöchstbeträge für Unternehmensgruppen; dabei sollte u.E. zunächst davon ausgegangen werden, dass der niedrigste der nachstehenden Werte maßgeblich ist:
    • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
    • das Doppelte der Lohnkosten 2019 oder
    • aktueller Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
    • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten > 25 Mio.
  • Maßgebliche KfW-Programme
    • Unternehmen > 5 Jahre am Markt = KfW-Unternehmerkredit (037/047)
    • Unternehmen < 5 Jahre am Markt = ERP-Gründerkredit – Universell (Unternehmen mind. 3 Jahre aktiv am Markt = ERP 075/076; weniger als 3 Jahre am Markt ERP 073/074)

Überblick Kreditkonditionen

  • Laufzeiten / Zinsbindungen differieren je nach Finanzierungsgegenstand
    • Investitionen: Laufzeit bis zu 5 Jahre inkl. Zinsbindung + max. 1 Jahr tilgungsfrei
    • Betriebsmittel und Warenlager – 2 unterschiedliche Varianten
      • Laufzeit bis zu 2 Jahre inkl. Zinsbindung + vollständige Tilgung zum Laufzeitende oder
      • Laufzeit bis zu 5 Jahre inkl. Zinsbindung + max. 1 Jahr tilgungsfrei, d.h. im Übrigen lfd. Tilgung
    • Kauf von Vermögenswerten anderer Unternehmen / Beteiligungen: Laufzeit bis zu 5 Jahre inkl. Zinsbindung + max. 1 Jahr tilgungsfrei, d.h. im Übrigen lfd. Tilgung
    • Soweit nicht endfällig getilgt wird, sind quartalsweise Tilgungen in je gleich hohen Raten zu leisten (kein Sondertilgungsrecht)
  • Zinsen
    • Zinssatz wird in Abhängigkeit von Bonität und Werthaltigkeit bereitgestellter Sicherheiten bestimmt
    • KfW gibt Bonitäts- und Besicherungsklassen vor; Clusterung von Preisklassen (Bandbreite mit festen Zinsobergrenzen)
    • „Schlechteste Klasse“ = Bonität „noch ausreichend“ (1-Jahres Ausfallrisiko > 5,5% – 10,0%) und Werthaltigkeit Sicherheit ≤ 40%
    • KfW: „kundenindividueller Zinssatz kann unter Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen“
    • Vgl. Preisklassenrechner unter https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/pkBerechnung.jsp
  • Bereitstellung banküblicher Sicherheiten erforderlich
  • Haftungsfreistellung Hausbank durch KfW – verschiedene Optionen
    • Keine Haftungsfreistellung
    • Bis zu 90% Haftungsfreistellung der Hausbank bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
    • Bis zu 80% Haftungsfreistellung der Hausbank Unternehmen oberhalb der KMU-Grenze
  • Verfahren zur Kreditbewilligung
    • KfW verzichtet bei Kreditbeträgen bis 3 Mio. auf eigene Risikoprüfung
    • Bei Kreditbeträgen > 3 ≤10 Mio. führt KfW vereinfachte Risikoprüfung durch

 

Überblick: Erforderliche Unterlagen für Kreditanträge

  • Nachstehende Darstellung basiert auf einer „Gesamtschau“ der von verschiedenen Banken geforderten Unterlagen, die teils unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung des antragsstellenden Unternehmens
    • Jahresabschlüsse der letzten 2Jahre inkl. Verbindlichkeitenspiegel, sofern der letzte JA älter als 3 Monate ist, sind zudem aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzulegen
    • Qualifizierte Kapitaldienstberechnung
    • Bei Kreditengagement > 1 Mio. (inkl. Vorkrediten): Übliche Unterlagen zur Sicherheiten-Bewertung
    • Planungen / Darstellung Auswirkungen der Corona-Krise
    • Ermittlung Kreditbedarf anhand Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
    • „Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters“

 

Voraussetzung für „Fast Track“ (beschleunigte KfW-Prüfung)

  • KfW ermöglicht Risikoprüfung binnen 5 Tagen für vollständige Kreditanträge, die nachfolgende „Positiv-Merkmale“ erfüllen:
    • Kapitaldienstfähigkeit ist auf Basis der Berechnung auf Grundlage von Ist-Zahlen gegeben
    • Voraussetzung ist eine gute Bonität (1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit > 0,4 und ≤ 1,2)
    • Aktuell bestehen keine Liquiditätsschwierigkeiten, keine Umsatz- / Ertragsrückgänge (max 10%)
    • Keine Veränderungen im Gesellschafterkreis in jüngster Vergangenheit; keine Kunden- Abhängigkeit (Top 3 Kunden = max. 60% Umsatz)

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

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  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
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