Coronakrise

Leistungsstörungen durch Corona in Lieferverträgen

  • Behördliche Auflagen und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie werden sich vorauss. erheblich in bestehenden Leistungsbeziehungen auswirken
    • Es ist davon auszugehen, dass vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden
    • Das deutsche Leistungsstörungsrecht ist auf solche „Globalausfälle“ nicht ausgerichtet
  • Allgemeine rechtliche „Spielregeln“
    • Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) gilt grds. auch in Krisenzeiten!
    • Ausgangspunkt sind immer die konkret vereinbarten vertraglichen Regelungen
    • Vertragliche / gesetzliche Folgen von Leistungsstörungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen
      • Vertragliche Vereinbarung: „Höhere Gewalt“ gewährt regelmäßig Leistungsverweiger- ungsrecht (Corona wird vorauss. hierunter fallen; „Vogelgrippe“ galt als höhere Gewalt)
      • Unmöglichkeit der Leistungserbringung (Leistung objektiv nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand) wird in der Regel nicht vorliegen
      • Wegfall der Geschäftsgrundlage als Instrument für „Ausnahmesituationen“ => gute Chancen auf Vertragsanpassung (= Was hätte man vereinbart wenn man vorab von Corona gewusst hätte?)
  • Empfehlungen:
    • Vertragspartner frühzeitig auf eventuelle Schwierigkeiten hinweisen und das Gespräch suchen
    • Prüfung der vertraglichen Regelungen (ggf. auch AGB) und des bestehenden Versicherungsschutzes
    • Dokumentation aller Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs oder zur Vermeidung weitergehender Schäden ergriffen wurden

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Der Darstellung in dieser Präsentation ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

Sie nutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Für ein optimales Nutzungserlebnis dieser Website laden Sie sich bitte einen aktuelleren Browser herunter: