Coronakrise
Spätestens seit der Ansprache unserer Bundeskanzlerin kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass es ab Beginn der kommenden Woche im gesamten Bundesgebiet zu „Ausgangsbeschränkungen“ im Rahmen der Corona-Krise kommt. Konkret soll hierüber am unmittelbar bevorstehenden Wochenende beraten werden. Entsprechende Regelungen sind bereits vereinzelt durch Kommunen in Kraft gesetzt worden.
Nachstehend zeigen wir Ihnen einen exemplarischen Auszug aus einer Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen.
Verbote / Beschränkte Verbote
1. Zusammenkünfte von 2 oder mehr Personen unter freiem Himmel sind untersagt, es sei denn, die Personengruppe ist dadurch verbunden, dass sie in ständiger häuslicher Gemeinschaft miteinander lebt (z.B. Familien, ständige Wohngemeinschaften), die Zusammenkunft bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unvermeidbar (z.B. Warteschlangen) ist oder aus zwingenden beruflichen Gründen erfolgt.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir jedem, der nicht ausschließlich von zu Hause aus arbeitet, ab kommendem Montag jedenfalls aus Vorsichtsgründen eine kurze Bescheinigung mit sich zu führen, in welcher bestätigt wird, dass man aus „zwingenden beruflichen Gründen“ in dem Betrieb bzw. Büro gebraucht wird. Wichtig erscheint uns dabei eine exakte Angabe der konkreten Anschrift der Arbeitsstelle und die Angabe des Namens der betroffenen Person, sodass diese in Verbindung mit einem Ausweisdokument in der Lage ist, den erforderlichen Arbeitsweg dokumentieren zu können. Soweit die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen kurzfristig nicht mehr möglich ist, empfehlen wir die Bereitstellung entsprechender Dokumente an die Betroffenen per E-Mail.
Im Fall einer Kontrolle auf dem Arbeitsweg während der Corona-Krise müssen sich Ihre Arbeitnehmer ausweisen. Nutzen Sie unsere Musterbescheinigung Ausgangssperre als Nachweis darüber, dass Ihre Arbeitnehmer berechtigt sind, sich im Freien aufzuhalten. Laden Sie sich unser kostenloses Muster für die Ausgangssperre hier herunter.
Hinweis
Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.
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