Coronakrise

Hinweise zur Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2019

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind folgende Punkte zu beachten:
  • Berücksichtigung der Corona-Krise bereits zum 31.12.2019?
    • Ob Auswirkungen bilanziell bereits zum 31.12.2019 zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, ob die Ursachen bereits vor dem Stichtag angelegt waren (und erst später bekannt geworden sind) oder erst nach dem Stichtag aufgetreten sind
    • Da erst die sprunghafte Ausweitung der Infektionen zu den aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt hat und diese Ausweitung erst ab Januar 2020 aufgetreten ist, geht z.B. das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) davon aus, dass die bilanziellen Konsequenzen erst in Abschlüssen mit Stichtag nach dem 31.12.2019 zu berücksichtigen sind
    • Somit sind z.B. keine Rückstellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise im JA 2019 zu bilden
    • Je nach Betroffenheit ggf. erneute Validierung der going-concern-Prämisse erforderlich
  • Folgen für den Anhang zum Jahresabschluss
    • Im Anhang ist in der Regel über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag zu berichten. Hierbei ist neben einer verbalen Beschreibung auch eine Quantifizierung der Auswirkungen – soweit verlässlich bestimmbar – anzugeben
    • Dabei sind die Auswirkungen auch darauf zu beurteilen, ob sich daraus bestandsgefährdende Risiken ergeben. Auch in diesem Fall ist unter Angabe der wichtigsten Ereignisse oder Gegebenheiten im Abschluss darüber zu berichten
    • Konkrete Darstellung der Corona-Effekte bedarf sorgfältiger Abwägung im Einzelfall und sollte idealerweise einen klaren „Bruch“ zur bislang „gesunden Entwicklung“ verdeutlichen können

Bei der Aufstellung des Lageberichts sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Prognosebericht wird ebenfalls von der Corona-Krise betroffen sein
  • Für Fälle, in denen eine außergewöhnlich hohe Unsicherheit einhergehend mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Prognosefähigkeit der Unternehmen gegeben ist, existieren Erleichterungen, die nach Aussage des IDW hier genutzt werden könnten
  • Hier können vereinfacht nur komparative Prognosen und Szenario-Analysen genutzt werden
  • Im Risikobericht muss ebenfalls auf Aspekte, die sich aus der Corona-Krise ergeben, eingegangen werden. Insbesondere ist hier ein Augenmerk auf mögliche bestandsgefährdende Risiken aus der Corona-Krise zu richten

 

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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