Coronakrise

Schutzschirm zur Bereitstellung liquiditätsstärkender Kredite (Schutzschirm-Maßnahmen) (D1a/2rs)

  • Bundesregierung stellt neuartige und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätssicherung bereit („Alle Waffen liegen auf dem Tisch“)
  • Zweigleisige Umsetzung der Liquiditätshilfen
    • 1. Schritt: Ausweitung bestehender Programme, um Unternehmen Zugang zu liquiditäts- stärkenden Krediten privater Banken zu ermöglichen (d.h. keine direkte „Staatshilfe“ an Unternehmen)
    • 2. Schritt: Flankierung Kreditangebote privater Banken durch Sonderprogramme

 

Übersicht über die Ausweitung bestehender Programme

  • Grundsatz: Beantragung über Hausbanken; keine direkte Abwicklung über KfW
  • Förderung nur im Rahmen von Kredit-Erleichterungen (kein verlorener Zuschuss!)
  • Kriterien für KfW-Unternehmerkredit (Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit (junge Unternehmen < 5 Jahre) werden gelockert:
    • Hausbanken sollen zur Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten angeregt werden
    • Instrument: Bereitstellung von Haftungsfreistellungen für Betriebsmittelkredite
    • Ausweitung des Volumens (Rahmen für Betriebsmittelkredite bis zu 80% bei bis zu € 200 Mio.)
    • Unternehmen mit Umsatz von bis zu € 2 Mrd. sind berechtigt (bisher: € 500 Mio.)
  • Zudem Ausweitung der Programme für größere Unternehmen
    • Künftig können Unternehmen mit Umsatz von bis zu € 5 Mrd. „KfW Kredit für Wachstum“ in Anspruch nehmen (bislang € 2 Mrd.-Grenze);
    • Programm wird für Konsortialfinanzierungen ohne Zweck-Beschränkungen bereitgestellt
  • Leichterer Zugang zu Unterstützung durch Bürgschaftsbanken
    • Bund erhöht seinen Risikoanteil bei Bürgschaftsbanken (jetzt 10%), damit schwer kalkulierbare Risiken leichter u. schneller übernommen werden können
    • Entscheidungen über Bürgschaften bis zu T€ 250 sollen Bürgschaftsbanken eigenständig binnen 3 Tagen treffen können
    • Erhöhung der bisherigen Deckelung des Betriebsmittel-Anteils im Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken von 35% auf 50%
    • Erhöhung der Bürgschaftshöchstbeträge auf € 2,5 Mio.

 

Zusätzliche Sonderprogramme

  • Geraten Unternehmen krisenbedingt in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten und besteht (nicht ohne Weiteres) Zugang zu bestehenden Förderprogrammen sollen sie durch zusätzliche Sonderprogramme geschützt werden
  • Zielsetzung: „Krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz“ der KfW durch erhebliche Ausweitung der Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen)
    • Haftungsfreistellungen bei Betriebsmitteln bis zu 80%
    • Haftungsfreistellung bei Investitionen bis zu 90%

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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