Coronakrise

Absenkung der Umsatzsteuer-Sätze

  • Das ist nicht das endgültige Ergebnis der Abstimmungen zwischen Bund und Ländern, allerdings sind im Vergleich zur Vorfassung bereits einige wichtige Anpassungen erfolgt
  • Abschließende Beratung zu dem Gesetzesentwurf ist in einer Sondersitzung des Bundestags für den 29. Juni 2020 geplant
  • U.a. werden zu folgenden Punkten Regelungen getroffen:
    • Eintragung der Umsätze ab dem 01.07.2020 (bis 31.12.2020) in den bisherigen Vordrucken Umsatzsteuer-Voranmeldung gesammelt unter der Position „Umsätze zu anderen Steuersätzen“ (vgl. 2.1 des Entwurfs)
    • Besondere Anwendungsgrundsätze im Zusammenhang mit Anzahlungs- und Teilleistungsrechnungen
    • Vereinfachungsregelung für zu hohen USt-Ausweis in Rechnungen in der Unternehmerkette

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
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