Coronakrise

Umsetzung des Programms wird sich vorauss. bis KW 17 verzögern

  • Bislang hat KfW noch keine Merkblätter für den angekündigten KfW-Schnellkredit veröffentlicht
  • Aktuell sind im Wesentlichen folgende Eckpunkte bekannt:
    • Antragsberechtigt sollen nur Unternehmen sein, die in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben
    • Schnellkredit soll 100% Haftungsfreistellung für Hausbank ermöglichen
    • Zudem soll Schnellkredit ohne Risikoprüfung durch die Hausbank vergeben werden können
    • Vgl. für die weiteren bislang bekannten Details unser Update vom 06.04.2020
  • Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass bis Veröffentlichung des Merkblatts jedenfalls Detail-Anpassungen der Förderbedingungen durchaus noch möglich sind
    • Vor Veröffentlichung des Merkblattes erscheint u.E. eine eingehendere Beschäftigung mit dem Programm nicht zweckmäßig
    • Sobald das Merkblatt vorliegt informieren wir Sie über die Details
  • Antrag auf Schnellkredit soll nach unseren Informationen erst ab 24.04.2020 möglich sein

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
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