Coronakrise

Stundungen sind Interims-Finanzierungen und erfordern proaktive Planung sowie Rückführung bei operativer Verbesserung bzw. Erhalt von Refinanzierungen

  • Erstes Fazit nach 10 Tagen Corona-Krise
    • Rettungsmaßnahmen und Gesetzes-Initiativen sind nach Art und Umfang einmalig. In vielen Bereichen (insb. Sozialversicherungsstundungen, Anpassung Insolvenzrecht) sind die ange-kündigten Maßnahmen weitreichender als ex-ante von Beratern prognostiziert
    • Insbesondere auch die beabsichtigten Anpassungen im Insolvenzrecht zielen auf sehr weitgehenden Schutz der Unternehmen / Geschäftsleiter vor Haftungsrisiken
  • Rettungs- und Stützungsmaßnahmen sind zu begrüßen, bergen aber trotz aller Versuche zur Risikominderung für Unternehmen / Geschäftsleiter Risiken
    • Außergewöhnlicher Charakter der Krise und der Stützungsmaßnahmen bergen Risiko einer „Wahrnehmungs-Verschiebung“
    • Stundungen sind allenfalls „Kurzfrist-Kredite“, die nur bis zur Abwendung extremer ad hoc Liquiditätsschwierigkeiten bzw. –unsicherheiten in Anspruch genommen werden können
    • Insbesondere bei der Stundung von SV-, LSt- und auch USt-Beträge ist u.E. unverändert ein persönliches Haftungsrisiko der Geschäftsführer/Unternehmer zu beachten•Bei einer Verbesserung der operativen Liquidität bzw. bei Zufluss anderweitiger Refinanzierungen (Stützungskredite aus KfW-Maßnahmen etc., Zuschüsse o.ä.) dürften die Voraussetzungen für ein „Behalten-Dürfen“ der Stundungen automatisch entfallen
    • Stundungsbescheide entbinden nicht von der Pflicht, sich um frühzeitige Rückzahlung  zu bemühen (z.B. Refinanzierung durch Inanspruchnahme von Stützungsmaßnahmen), diese einzuplanen und proaktiv auf „Stundungs-Kreditgebern“ zuzugehen
    • Verlautbarungen des Spitzenverbandes GKV (vgl. Folien zuvor) verdeutlichen dies

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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