Coronakrise

Bundesjustizministerium plant weitreichende Reform zum „Schuldner-Schutz“

  • Bundesministerium für Justiz hat weitreichende Gesetzesvorhaben angekündigt, um coronabedingte Härten abzufedern
    • Aktuelle Rechtslage: Kündigungsrecht, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird
    • Künftig: Mietschulden aus Zeitraum 04-9/2020 sollen keine Kündigung rechtfertigen
    • Aber: Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll im Grundsatz bestehen bleiben
    • Verlängerung der Maßnahmen soll bis max. 07/2021 ermöglicht werden
  • Rechtsfolgen von Zahlungsausfällen sollen auch bei anderen Verträgen ausgesetzt werden
    • Das soll jedenfalls für „existenzielle“ Leistungen gelten (Gas, Wasser, Strom, Kommunikation)
    • Bei Darlehen ist eine gesetzliche Stundungsregelung in der Diskussion
    • Unklar, ob gesetzliche Ausnahmeregelung allein zugunsten von Verbrauchern gelten soll oder ob auch zugleich Unternehmen profitieren können sollen
  • Schuldner-Schutz soll voraussichtlich nicht voraussetzungslos gewährt werden
    • Keine Fähigkeit zu kurzfristigen Zahlung von Verbindlichkeiten infolge von Verdienstausfällen
    • Zugleich: keine Möglichkeit, rechtzeitig Hilfen in Anspruch nehmen zu können
  • Maßnahmen zugunsten betroffener Gläubiger (insb. Vermieter)?
    • Ob parallel Maßnahmen zum Schutz betroffener Gläubiger geplant sind ist gegenwärtig unklar
    • Betroffene Gläubiger sollten jedenfalls Darlehen zur Immobilienfinanzierung stunden können
    • Empfehlung: Bei Bedarf sollte frühzeitig Gespräch mit finanzierender Bank gesucht werden

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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