Coronakrise

Anpassung der Umsatzsteuersätze ab 01/2021

  • Das Bundesfinanzministerium hat zu Detailfragen des Auslaufens der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 01.01.2021 Stellung genommen
    • Link zu dem BMF-Schreiben vom 04.11.2020: Bundesfinanzministerium – Umsatzsteuer; Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
  • MF-Schreiben greift spiegelbildlich zur Einführung der Absenkung der Steuertarife für 07- 12/2020 ausgewählte Detailfragen der „Rückanpassung“ auf
  • Die näher erläuterten Details betreffen u.a. folgende Punkte:
    • Möglichkeiten der Abrechnung im Zusammenhang mit Voraus- und Anzahlungen,
    • Gewährung von Jahresboni,
    • Leistungszeitpunkte bei wiederkehrenden Leistungen.

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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