Coronakrise

BaFin lockert Verwaltungspraxis

  • Regulatorische Hemmnisse bei der Vergabe von Krediten durch Hausbanken
    • Regulatorische Vorgaben machen Kreditvergabe von Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit abhängig; Rentabilitäts- und Liquiditätsprobleme infolge der Corona-Krise erschweren Nachweis bzw. können ihn (aktuell) unmöglich machen
    • Förderbanken stellen daher für Prüfung einer „förderschädlichen Krise“ überwiegend auf Stichtag 31.12.2019 ab; ohne vergleichbare Anpassung der regulatorischen Vorgaben können Hausbanken diese Flexibilität aber nicht aufgreifen
    • Verwerfungen infolge der Corona-Krise können positiver Fortführungsprognose im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss entgegenstehen
  • BaFin will regulatorischen Hindernissen mittels förderfreundlicher Verwaltungspraxis begegnen
    • BaFin veröffentlicht auf Website fortlaufend FAQ zu Corona-Themen
    • Werden Kredite infolge Corona-Krise gestundet, soll dies nicht als „Ausfall“ eingestuft werden
    • Für Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse soll der letzte verfügbare Jahresabschluss ausreichen (Vorlage JA 2018 ausreichend, sofern JA 2019 noch nicht vorliegt; u.E. aber aussagekräftige BWA für 2019 erforderlich)
    • Kapitaldienstfähigkeit soll anhand ganzjähriger Liquiditätsbetrachtung aus der Vergangenheit bewertet werden können
      • Kurzfristige Veränderungen der Kreditfähigkeit im Zuge der Corona-Krise sollen befristet ausgeblendet werden
      • Bei bestehenden Unsicherheiten sollen Banken langfristig stabile Beziehung stark gewichten (vergangenheitsbasierte Szenarioschätzung)
      • Zudem sollen Banken bei ihren Einschätzungen die Liquiditätseffekte aus öffentlichen Förderprogramme und Stundungen etc. (positiv) berücksichtigen

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

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