Coronakrise

Erste Einschätzungen zum Ablauf der Kreditgewährung

  • Administrative / organisatorische Verzögerungen bis zur Entscheidung über Kredite
    • Erste Anlaufstelle für KfW-Programme sind die Hausbanken – aktuell können Unternehmen sich nur auf Listen für die Programme registrieren lassen
    • Das formale Antragsverfahren für Förder- und Stützungsdarlehen ist erst ab dem 23.03.20 möglich
    • Antragsverfahren wird vorauss. langwierig, da im Zuge der Haftungsfreistellung zwei Prüfungen erforderlich werden (Hausbank + Förderbank)
    • Abrufe sollen erst ab 14.04.2020 möglich sein – es ist durchaus plausibel, dass sich Auszahlungen sogar bis Ende April / Anfang Mai verzögern
  • Keine Erleichterung in Bezug auf „normale Hürden der Kreditvergabe“
    • Politik / Banken betonen ausdrücklich, dass nur Unternehmen gestützt werden, die vor Ausbruch der Corona-Krise „im Kern gesund waren“ >> erklärtes Ziel ist die Vermeidung von Sanierungs- programmen für angeschlagene Unternehmen
    • Fokus wird daher darauf liegen, anhand typischer Kennzahlen / Unterlagen den „gesunden Kern“ zu belegen; dabei werden Zahlen zum 31.12.2019 eine Schlüsselrolle zukommen (Ertrag, Bilanzrelationen, Liquidität)
    • Die geplanten Haftungsfreistellung der Banken iHv. 80% (Betriebsmittel) wird ggf. nur begrenzt helfen (bis zu 20% Risiko kann bei Hausbank verbleiben)
    • Die Stützungs- und Förderdarlehen sind nicht zinssubventioniert ( 1-2% immer)

 

Empfehlung / Bewertung

  • Sorgfältige Vorbereitung der Kreditanträge erforderlich >> besonderer Fokus auf Dokumentation bis zum 31.12.2019
  • Aufgrund der erwartungsgemäßen Verzögerungen bei der Genehmigung / Auszahlung sind zwingend Brückenlösungen erforderlich (insb. Kurzarbeitergeld, Gespräche mit Lieferanten etc.)
  • Selbst bei Kreditgewährung werden Unternehmen ggf. gezwungen sein, von dem „neuen Insolvenzrecht“ Gebrauch zu machen
    • Dokumentation für Bank kann zeitgleich genutzt werden um zu dokumentieren, warum die Aussetzung der Insolvenzeröffnungsgründe genutzt werden durfte
    • Es muss also eine belastbare Dokumentation geschaffen werden, aus der hervorgeht, dass die Unternehmenskrise allein durch die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona veranlasst ist und die angestrebten (und ggf. bereits beantragten) Sanierungs- und Stützungsmaßnahmen hinreichende Aussicht auf Erfolg haben
    • Ohne eine solche Dokumentation gelten die strengen „Spielregeln“ zum bestehenden Insolvenzrecht auch weiterhin

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
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