Coronakrise

Regierungskoalition einigt sich auf umfangreiches Konjunkturpaket

  • Koalition beschließt umfangreiches Konjunkturpaket
    • Zielsetzungen: Entlastung der Bürger und Unternehmen, Förderung von Zukunftstechnologien, Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
    • Erste Reaktionen fallen überwiegend positiv aus (Tenor: Koalition verfällt nicht in „alte Muster“)
    • Kritische Stimmen verweisen auf hohes „Verpuffungs-Risiko (Tenor: beschlossene Maßnahmen sind teuer, treiben Verschuldung in die Höhe und dürften Konsum kaum stimulieren)
    • In wesentlichen Punkten scheint das Programm nicht zuletzt aus psychologischen Gründen „großgerechnet“:
      • Aus dem ersten Corona-Programm sind noch 25 Mrd. € für .berbrückungshilfen an Unternehmen verfügbar, die nunmehr „doppelt gezählt“ werden
      • Temporäre Steuerentlastungen für Unternehmen verschieben Steuereinnahmen des Staates großenteils nur in die Zukunft
  • Bundesregierung betrachtet Konjunkturimpulse als dringend notwendig
    • Aussage Bundesfinanzminister: Wenn es gelänge, Anfang 2022 wirtschaftlich wieder auf dem Stand von vor der Krise zu sein, „wäre das ein Erfolg“
    • Konjunkturpaket setzt u.a. auf Stärkung der Binnennachfrage zwecks Kompensation deswegbrechenden Außenhandels
    • Aktuelle Daten: Inlands-Aufträge gingen in 04/2020 um rd. 22% im Vergleich zum Vormonat zurück; Auslands-Aufträge sogar um rd. 28% (Quelle: BMWi; stärkster Rückgang seit Beginn der Statistik 1991)

 

Abschließende Bewertung des Programms aktuell nicht möglich

  • Ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen liegt noch nicht vor
    • Die Umsetzung und Wirkung wesentlicher Maßnahmen des Pakets hängen im Detail sehr stark von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen ab
    • Aktuell liegt noch kein Gesetzesentwurf vor; angesichts der Vielzahl der involvierten Ministerien wird ein solcher Entwurf vorauss. auch nicht binnen weniger Tage vorliegen
    • Insbesondere in Bezug auf die einzelnen steuerlichen Maßnahmen werden Unternehmen daher erst ab Vorliegen eines Gesetzesentwurfs eine im Ansatz belastbare Planungsgrundlage erhalten
    • Aktuell ist die Informationslage allenfalls rudimentär, so dass zum Teil nur generische Aussagen zu den einzelnen Maßnahmen möglich sind
  • Wir stellen im Folgenden nur einen Auszug der beschlossenen Maßnahmen dar

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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