Coronakrise
– Monate 1 + 2 = kein Zuschuss
– Monat 3 = Zuschuss von 25% der Kostenerstattung
– Monat 4 = Zuschuss von 35% der Kostenerstattung
– Monat 5 + Folgemonate = Zuschuss von 40% der Kostenerstattung
– Umsatzeinbruch von 55% in 01 – 03/2021; förderfähige Fixkosten von T€ 10 pro Monat (Miete, Zinsen etc.)
– Reguläre Überbrückungshilfe III = T€ 6 monatlich (60% von T€ 10)
– Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für 03/2021 = T€ 1,5 (25% von T€ 6)
Hinweis
Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.
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