Coronakrise

Erhöhung der Kostenerstattung und Eigenkapitalzuschuss

  • Überbrückungshilfe III bietet bislang nur (anteilige) Kostenerstattungen
    •  Erstattung bestimmter Fixkosten aus 11/2020 – 06/2021
    • Voraussetzung: mind. 30% Umsatzrückgang im Vergleich zu Referenzmonat 2019
    • Umfang der Erstattung je nach Intensität des Umsatzrückgangs (Erstattungsquoten zw. 40% – 90%)
    • Alternativ zur Kostenerstattung können Soloselbstständige einmalig bis zu T€ 7,5 erhalten (Neustarthilfe)
  • Erhöhung der Erstattungsquote der Überbrückungshilfe III auf bis zu 100% (bislang max. 90%)
    • Voraussetzung: Mehr als 70% Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat 2019
  • Einführung eines Zuschusses zur Stärkung des Eigenkapitals besonders betroffener Unternehmen
    • Zuschuss wird zusätzlich zu der Kostenerstattung gewährt
    • Voraussetzungen: Umsatzeinbruch von mind. 50% in mind. 3 Monaten (Zeitraum 11/2020 – 06/2021)
    • Zuschuss beträgt 25% – 40% der jeweiligen Erstattungszahlung für Teile der förderfähigen Fixkosten
    • Zuschusshöhe steigt, je länger Unternehmen Umsatzeinbruch von mind. 50% erleiden (Staffelung)

–  Monate 1 + 2 = kein Zuschuss

–  Monat 3 = Zuschuss von 25% der Kostenerstattung

–  Monat 4 = Zuschuss von 35% der Kostenerstattung

–  Monat 5 + Folgemonate = Zuschuss von 40% der Kostenerstattung

  • Beispiel

–  Umsatzeinbruch von 55% in 01 – 03/2021; förderfähige Fixkosten von T€ 10 pro Monat (Miete, Zinsen etc.)

–  Reguläre Überbrückungshilfe III = T€ 6 monatlich (60% von T€ 10)

–  Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für 03/2021 = T€ 1,5 (25% von T€ 6)

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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