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Coronakrise

KfW-Schnellkredit

  • KfW-Schnellkredite stehen nun auch Kleinbetrieben zur Verfügung (bislang nur ab > 10 AN)
  • Voraussetzungen:
    • Antragsteller ist seit mindestens Januar 2019 am Markt
    • Antragsteller hat entweder in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 Gewinn erzielt
    • Während der Kreditlaufzeit dürfen weder Gewinn noch Dividende ausgeschüttet werden
    • Ausschluss für bestimmte Branchen (z.B. landwirtschaftliche Betriebe)
    • Antragstellung ab sofort bis spätestens zum 31.12.2020
  • Konditionen
    • Rückführungszeitraum bis zu 10 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei; keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung
    • Keine Bereitstellung von Sicherheiten erforderlich; 100%ige Absicherung durch Bundesgarantie
    • Verwendung für Investitionen und laufende Kosten möglich
  • Höchstbeträge:
    • Für Unternehmen mit ≤10 Beschäftigten: max. € 300.000,00
    • Für Unternehmen mit ≥10 und ≤ 50 Beschäftigten: max. € 500.000,00
    • Für Unternehmen mit ≥ 50 Beschäftigten: max. € 800.000,00
    • Zusätzliche Grenze: Maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 (pro Unternehmensgruppe)
  • Kombination mit anderen Fördermitteln nicht in jedem Fall möglich

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Der Darstellung in dieser Präsentation ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

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