Coronakrise

Ergänzung der Hilfsmaßnahmen für Unternehmen mittlerer Größe

  • Unternehmen mittlerer Größe sollen KfW-Schnellkredite erhalten können
    • EU-Kommission hat am 03.04.2020 angepassten Beihilfenrahmen veröffentlicht; Bundesregierung führt auf dieser Basis KfW-Schnellkredite als ergänzende Maßnahme ein (Fokus Mittelstand)
    • Zielsetzung: Spezifischer „Mittelstands-Schutzschirm“ mit 100% staatlicher Haftungsfreistellung
    • Kredite sollen bereits ab KW 15 beantragt werden können (Ziel: schnelle Bereitstellung Liquidität)
  • Folgende Eckpunkte sollen für KfW-Schnellkredite gelten:
    • Antragsberechtigt: Unternehmen > 10 und < 250 AN, die seit mind. 01.01.2019 aktiv am Markt sind
    • Kreditvolumen pro Unternehmen bis zu drei Monatsumsätze (bezogen auf 2019)
      • Max. € 800.000 für Unternehmen mit > 50 AN
      • Max. € 500.000 für Unternehmen mit ≤ 50 AN
    • Unternehmen darf zum 31.12.2019 „nicht in Schwierigkeiten“ gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ aufweisen
    • Unternehmen soll entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben
    • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre. Spätere Umwandlung der Kredite in reguläre KfW-Kredite mit niedrigeren Zinsen soll möglich sein
    • Hausbank erhält 100%-Haftungsfreistellung durch KfW, abgesichert durch Garantie des Bundes
    • Kreditbewilligung soll ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch Hausbank / KfW erfolgen

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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