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Coronakrise

Kurzdarstellung November- und Dezemberhilfe

Antragsvoraussetzungen

  • Unternehmen, die direkt / indirekt von Lockdowns in 11/2020 bzw. 12/2020 betroffen waren
  • Direkte Betroffenheit: Einstellung des eigenen Geschäftsbetriebes
  • Indirekte Betroffenheit: Mind. 80% der Umsätze stammen von direkt betroffenen Unternehmen

 

Förderungshöhe

  • Einmalige Kostenpauschale i.H.v. 75% des durchschnittlichen täglichen Nettoumsatzes
  • Taggenaue Berechnung anhand Umsatz des Vorjahresmonats (2019)
    • Tatsächlich erzielte Umsätze bleiben im Umfang von bis 25% des Vergleichsumsatzes anrechnungsfrei
    • Sonderreglungen für Gastronomie (vgl. Update vom 25.11.2020)
  • Anrechnung anderer Leistungen (Überbrückungshilfe, Kurzarbeitergeld)

 

Antragsfristen und Auszahlungen

  • Antragstellung sowohl für Novemberhilfe als auch für Dezemberhilfe möglich bis 30.04.2021
  • Reguläre Auszahlung laufen bereits
    • Auszahlung Novemberhilfe seit 12.01.2021
    • Auszahlung Dezemberhilfe seit 01.02.2021

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
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  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
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