Coronakrise

NRW Rettungsschirm (Sondervermögen € 25 Mrd.)

  • NRW.Bank gestaltet Universalkredit attraktiver und übernimmt bis zu 80% Risiko (bisher 50%)
    • Verbesserte Rahmenbedingungen für Landesbürgschaften
    • Erhöhung des Rahmens für Landesbürgschaften von € 900 Mio. auf € 5 Mrd.
    • Erhöhung des Gewährleistungs‐ und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW von€ 100 Mio. auf € 1 Mrd. Zudem Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf € 2,5 Mio.
    • Erhöhung der Verbürgungsquote von 80% auf 90%, sobald EU‐Kommission dies im Schnellverfahren zulässt
  • Schnelle Bürgschaftsentscheidungen
    • Landesbürgschaften: Bearbeitung innerhalb von einer Woche
    • Bürgschaften der Bürgschaftsbank: Expressbürgschaften bis T€ 250.000 in drei Tagen,
      bis T€ 500 tägliche Ausschussberatungen, ab T€ 500.000 wöchentliche Ausschussberatungen
  • Ankündigung „passgenauer“ weiterer Landesprogramme in NRW
    • Fokus: Kleinunternehmer, Solo‐Selbstständige und Kulturschaffende
    • Unterstützung „aufstrebende Gründerszene“ in NRW (Finanzierungsangebot NRW.BANK für Start-up Investoren, „Matching Fund“)
    • Verlängerung des Gründerstipendiums
    • „Digitalisierungsgutscheine“ im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ“

>> Die Maßnahmen sollen explizit für Folgen der Corona-Krise eingesetzt werden

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
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  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
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