Coronakrise

Zentrale Aufgabe: Sicherstellung der Liquidität

  • Bis auf Weiteres gelten die regulären Insolvenzantragsfristen
    • Pflicht zur Stellung von Insolvenzanträgen bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Höchstfrist von drei Wochen)
    • GF hat nach aktuell bestehender Rechtslage max. 21 Tage Zeit, Liquiditätslücke zu schließen (Kredite, Stundungen etc.) >> Dringende Empfehlung, erweiterte Spielräume zur Liquiditätsbeschaffung und -sicherung frühzeitig zu nutzen (Steuerstundungen, Aussetzung von Vorauszahlungen, erleichterte Finanzierungen von Betriebsmitteln)
    • 3 Wochen Höchstfrist darf nur für ernstliche, nicht von vorneherein aussichtslose Sanierungen ausgeschöpft werden (Risiko Insolvenzverschleppung und persönlicher Haftung)
    • Herzstück jeder Insolvenzprüfung ist die Aufstellung eines Liquiditätsplans
  • Forderungen nach Lockerung der bestehenden Insolvenzpflichten bislang nicht umgesetzt
    • Insolvenzverwalter fordern jedenfalls befristete Lockerungen der Antragspflichten
    • Zum Teil wird Ausweitung der Antragsfrist auf bis zu 90 Tage diskutiert
    • Konkrete Entwicklung noch nicht absehbar; noch keine Aussagen der Bundesregierung
    • Auflockerung der Insolvenzpflichten aber durchaus denkbar (analog zur Situation im Rahmen der Finanzmarktkrise)

 

Allgemeine Krisen-Spielregeln für Geschäftsführer

  • Wichtigste GF-Pflicht in Krisensituationen: Erkennung, Analyse und Bewertung von Risiken
    • Mit Blick auf Coronavirus bedeutet das: GF sollte laufend analysieren, in welcher Hinsicht für ihr konkretes Unternehmen Risiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestehen, mit welcher Wahrscheinlichkeit diese eintreten könnten und welche Folgen das für ihr Unternehmen hätte
    • Kritische Punkte typischerweise Liquidität, Lieferketten, Aufrechterhaltung funktionierender Betriebs-Struktur (ggf. Absicherung wesentlicher Schlüssel-AN durch „Reserve-Home-Office)
    • Wegen Neuartigkeit der Situation und Ungewissheit über künftige Entwicklung besteht bereits auf Ebene der Risikoidentifikation erhebliche Bewertungs- und Prognoseunsicherheit
    • Einschätzungen haben erheblichen Prognoseanteil >> Grds. haftet die GF nicht für unternehmerische Entscheidungen auf Basis einer angemessenen Entscheidungsgrundlage; bei unklaren Sachverhalten empfiehlt sich Abstimmung im Gesellschafterkreis und sorgfältige Dokumentation!

 

Wahrnehmung der Arbeitgeber-Pflichten

  • Aufstellung und Information der AN über einen „Pandemieplan“
    • Vorsichts- / Aufklärungsmaßnahmen ggü. den AN (Hygieneverhalten, Beachtung Hinweise Robert-Koch-Institut)
    • Hinweise des AG auf Infektions- / Erkrankungsrisiken bei Kenntnis von Corona-Erkrankung eines AN oder konkreter Hinweise auf Infektionsrisiken im Betrieb
    • AG sollte erkrankte AN danach befragen, ob sie sich in Risikogebiet aufgehalten haben, und sollte Belegschaft auffordern, entsprechende Reisen anzuzeigen und vor Rückkehr aus einem Risikogebiet Kontakt aufzunehmen
  • Umgang mit Verdachtsfällen und erkrankten AN
    • Hohe Ausbreitungsgefahr kann Meldung an Gesundheitsamt rechtfertigen (§ 6 I 1 Nr. 5 IfSG)
      • Chance: Anordnung von behördlichen Quarantänen zwecks Vermeidung einer Entgeltfortzahlung durch AG
      • Risiko: Weitergehende behördliche Maßnahmen können Funktionsfähigkeit des Betriebs insgesamt gefährden
    • AN mit Infektions-Verdacht sollten sich bis Durchführung eines Corona-Tests getrennt von anderen Personen aufhalten
      • Home-Office falls möglich oder vereinbart
      • Notfalls bezahlte Freistellung bis Vorliegen des Untersuchungsergebnis
    • Ermittlung der Personen, die unmittelbaren Kontakt zu der betroffenen Person hatten; Veranlassung weiterer Corona-Tests

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Der Darstellung in dieser Präsentation ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

Sie nutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Für ein optimales Nutzungserlebnis dieser Website laden Sie sich bitte einen aktuelleren Browser herunter: