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Coronakrise

Praxishinweise zur Beantragung von Schutzschirm-Krediten

  • Hausbanken als „Herren der Antragsverfahren“ erwarten von Unternehmen ein aktives Liquiditätsmanagement
    • Grundvoraussetzung ist belastbare Liquiditätsplanung. Zudem sollten Ergebnis / Bilanzstruktur zum 31.12.19 ebenso wie das Geschäftsmodell „im Kern gesund“ sein >> dies muss der JA 2019 illustrieren (vgl. nachfolgende Folie)
    • Anforderungen an „Grad der Gesundheit“ sind gegenwärtig nicht abschließend geklärt >> im Zweifel sollte Antrag versucht werden
    • Dringende Empfehlung: Verbleibende Zeit bis zur „Scharf-Schaltung“ der Antragsmöglichkeiten ab vorauss. KW 13 (23.03.20) sollte für sorgfältige Liquiditäts-Planung genutzt werden
  • Frühe / proaktive Einbindung der Hausbanken wird Erfolgsaussicht von Kreditanträgen erhöhen
    • Faktor Zeit und Psychologie der Sachbearbeiter!
    • Antizipation des Erwartungshorizonts des Sachbearbeiters: Warum besteht im konkreten Fall keine Gefahr, dass ein unabhängig von Corona angeschlagenes Unternehmen saniert werden soll?
  • Erste Anträge auf Tilgungsaussetzungen für Q1/2020 werden genehmigt >> d.h. entsprechende Versuche sollten in Erwägung gezogen werden
  • Es sind „fast track Prüfungen“ für Kredite bis € 3 Mio. geplant
    • Hier soll nur die Hausbank die Kreditvoraussetzungen prüfen
    • Die sonst übliche „Zweitprüfung“ durch die Förderbank entfällt; d.h. insoweit wird der Entscheidung der Hausbank gefolgt

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
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  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
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