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Coronakrise

Aktuell: Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice

  • Arbeiten im Homeoffice setzt aktuell Konsens zwischen AG und AN voraus
    • Weder haben AN ein Recht auf Arbeit im Homeoffice noch dürfen AG einseitig eine Tätigkeit im Homeoffice anordnen
    • Allgemein zu empfehlen: Konkrete vertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag (insb. zu Voraussetzungen der Arbeit im Homeoffice, dem zeitlichen Umfang, zur Erreichbarkeit und zu Dokumentationspflichten)
  • Auch für Tätigkeiten im Homeoffice gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen
    • Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten sowie Sonnund Feiertagsverbot) sind zu beachten
    • Arbeitsschutz muss gewährleistet sein
      • Begehung des HomeofficeArbeitsplatzes zwar grds. nicht erforderlich
      • aber: Einhaltung allgemeiner arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben sollte dokumentiert werden
    • Es ist für Datensicherheit bei Einrichtung des HomeofficeArbeitsplatzes zu sorgen
      • AG sollte auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durch AN achten und dies dokumentieren
      • AN muss jederzeit sicherstellen, dass nur er allein Zugang zu allen Arbeitsgeräten, insb. PC, Mobiltelefon und sonstigen vertraulichen Daten hat
  • Nach ersten Schätzungen hat sich die Zahl der AN im Homeoffice im Zuge der CoronaKrise mehr als verdoppelt (von 12% auf 25%)

 

Reformüberlegungen des Bundesarbeitsministeriums

  • Einführung eines unbefristeten Rechts von AN auf Tätigkeit im Homeoffice
    • Recht soll dauerhaft, d.h. auch über Ende der CoronaKrise hinaus, etabliert werden
    • Ablehnung durch AG soll eines sachlichen Grundes bedürfen und überprüft werden können
    • Wahlrecht des AN : Vollständiger Umstieg auf Homeoffice oder nur für einige Tage in der Woche
  • Rechtsanspruch soll „asymetrisch“ nur zugunsten des AN vorgesehen werden (kein Anordnungsrecht des AG)
  • Gesetzesentwurf wird aktuell erarbeitet; Entwicklung bleibt abzuwarten

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
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