becker-und-partner-maerkische-revision_Logo

Coronakrise

Schutzschirm zur Bereitstellung liquiditätsstärkender Kredite (Schutzschirm-Maßnahmen) (D1a/2rs)

  • Bundesregierung stellt neuartige und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätssicherung bereit („Alle Waffen liegen auf dem Tisch“)
  • Zweigleisige Umsetzung der Liquiditätshilfen
    • 1. Schritt: Ausweitung bestehender Programme, um Unternehmen Zugang zu liquiditäts- stärkenden Krediten privater Banken zu ermöglichen (d.h. keine direkte „Staatshilfe“ an Unternehmen)
    • 2. Schritt: Flankierung Kreditangebote privater Banken durch Sonderprogramme

 

Übersicht über die Ausweitung bestehender Programme

  • Grundsatz: Beantragung über Hausbanken; keine direkte Abwicklung über KfW
  • Förderung nur im Rahmen von Kredit-Erleichterungen (kein verlorener Zuschuss!)
  • Kriterien für KfW-Unternehmerkredit (Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit (junge Unternehmen < 5 Jahre) werden gelockert:
    • Hausbanken sollen zur Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten angeregt werden
    • Instrument: Bereitstellung von Haftungsfreistellungen für Betriebsmittelkredite
    • Ausweitung des Volumens (Rahmen für Betriebsmittelkredite bis zu 80% bei bis zu € 200 Mio.)
    • Unternehmen mit Umsatz von bis zu € 2 Mrd. sind berechtigt (bisher: € 500 Mio.)
  • Zudem Ausweitung der Programme für größere Unternehmen
    • Künftig können Unternehmen mit Umsatz von bis zu € 5 Mrd. „KfW Kredit für Wachstum“ in Anspruch nehmen (bislang € 2 Mrd.-Grenze);
    • Programm wird für Konsortialfinanzierungen ohne Zweck-Beschränkungen bereitgestellt
  • Leichterer Zugang zu Unterstützung durch Bürgschaftsbanken
    • Bund erhöht seinen Risikoanteil bei Bürgschaftsbanken (jetzt 10%), damit schwer kalkulierbare Risiken leichter u. schneller übernommen werden können
    • Entscheidungen über Bürgschaften bis zu T€ 250 sollen Bürgschaftsbanken eigenständig binnen 3 Tagen treffen können
    • Erhöhung der bisherigen Deckelung des Betriebsmittel-Anteils im Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken von 35% auf 50%
    • Erhöhung der Bürgschaftshöchstbeträge auf € 2,5 Mio.

 

Zusätzliche Sonderprogramme

  • Geraten Unternehmen krisenbedingt in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten und besteht (nicht ohne Weiteres) Zugang zu bestehenden Förderprogrammen sollen sie durch zusätzliche Sonderprogramme geschützt werden
  • Zielsetzung: „Krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz“ der KfW durch erhebliche Ausweitung der Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen)
    • Haftungsfreistellungen bei Betriebsmitteln bis zu 80%
    • Haftungsfreistellung bei Investitionen bis zu 90%

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Der Darstellung in dieser Präsentation ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

Sie nutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Für ein optimales Nutzungserlebnis dieser Website laden Sie sich bitte einen aktuelleren Browser herunter: