Coronakrise

Überblick Reform Infektionsschutzgesetzes

  • „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ trat am 28.03.2020 in Kraft
  • Gesetz sieht Maßnahmen-Bündel zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie vor:
    • Bund kann Einschränkung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs anordnen
    • Gesundheitsministerium Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung (Arznei-, Heilmittel, Medizinprodukt, Desinfektion und Labordiagnostik etc.) anordnen
    • Stärkung personeller Ressourcen im Gesundheitswesen (insb. Einsatz von Pflegekräften für „heilkundliche Tätigkeiten“)
    • Bau medizinischer Einrichtungen
    • Einführung neuer Regelungen zum Verdienstausfall für Eltern, die wegen notwendiger Kinderbetreuung nicht arbeiten können (ab dem 30.03.2020)
      • Vgl. hierzu im Einzelnen die nachsehenden Folien

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Der Darstellung in dieser Präsentation ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

Sie nutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Für ein optimales Nutzungserlebnis dieser Website laden Sie sich bitte einen aktuelleren Browser herunter: