Coronakrise

Überbrückungshilfe II

Antragsvoraussetzungen

  • Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. € im Jahr 2020
  • Vorliegen eines Mindest-Umsatzeinbruchs im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019
    • Alternative 1: Umsatzeinbruch von 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum 04/20-08/20
    • Alternative 2: Umsatzeinbruch von durchschnittlich mind. 30% im Zeitraum 04/20-08/20
  • Förderungszeitraum 09 – 12/2020

 

Förderungshöhe

  • Erstattung unvermeidbarer Fixkosten; Umfang der Erstattung je nach Intensität des Umsatzeinbruchs
    • 90% Erstattung bei Umsatzeinbruch > 70% im Vergleich zum Referenzmonat 2019
    • 60% Erstattung bei Umsatzeinbruch von mind. 50% im Vergleich zum Referenzmonat 2019
    • 40% Erstattung bei Umsatzeinbruch von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019
  • Maximal werden monatlich T€ 50 erstattet; Deckelung auf Gesamtbetrag von max. T€ 200

 

Antragsfristen und Auszahlungen

  • Antragstellung für .berbrückungshilfe II möglich bis 31.03.2021
  • Reguläre Auszahlung der .berbrückungshilfe II läuft aktuell
  • Keine rückwirkende Antragstellung für .berbrückungshilfe I (06-08/2020) möglich

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

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