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Coronakrise

Überbrückungshilfe III

Antragsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit Umsatz von bis zu 750 Mio. € im Jahr 2020
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% auf Monatsbasis im Vergleich zum Referenzmonat in 2019
  • Förderungszeitraum 11/2020 – 06/2021

 

Förderungshöhe und Auszahlung

  • Erstattung unvermeidbarer Fixkosten; Umfang der Erstattung je nach Intensität des Umsatzeinbruchs
    • 90% Erstattung bei Umsatzeinbruch > 70% im Vergleich zum Referenzmonat 2019
    • 60% Erstattung bei Umsatzeinbruch von mind. 50% im Vergleich zum Referenzmonat 2019
    • 40% Erstattung bei Umsatzeinbruch von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019
  • Maximal werden monatlich 1,5 Mio. € erstattet (innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts)
  • Erste reguläre Auszahlungen durch die Länder im 1. Quartal 2021
  • Monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % bis max. T€ 100 ab 02/2021

 

Alternativ zur Überbrückungshilfe III: Neustarthilfe für Soloselbstständige

  • Voraussetzung: Umsatzrückgang > 60% in 01/2021 – 06/2021
  • Erstattung von 50% des monatlichen Durchschnittsumsatzes aus 2019, max. aber T€ 7,5
  • Bei entsprechender Antragstellung Vorschusszahlung möglich
  • Neustarthilfe keine .berbrückungshilfe III mehr möglich

 

Antragsfristen und Auszahlungen

  • Antragstellung möglich bis 31.08.2021
  • Abschlagszahlungen ab 02/2021, reguläre Auszahlung ab 03/21

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
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