Coronakrise

Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Gesellschaftsorganen

  • Gesetzesentwurf soll Gesellschaftsorgane auch ohne Präsenztermine handlungsfähig halten
    • Erleichterungen im GmbH-Recht
      • Aktuelles Recht: Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Gesellschafterversammlung erfordert Zustimmung aller Gesellschafter in Textform
      • Künftig sollen Gesellschafterbeschlüsse auch ohne Zustimmung aller Gesellschafter und ohne entsprechende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag durch schriftliche Abgabe der Stimmen bzw. mittels einer per E-Mail durchgeführten Abstimmung möglich sein
    • Erleichterungen im Aktienrecht
      • Aktiengesetzt sieht bislang Präsenzpflicht für Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vor
      • Gesetzesentwurf sieht daher für das laufende Jahr die Möglichkeit einer „virtuellen Hauptversammlung“ vor
      • Zudem soll die Einberufungsfrist für Hauptversammlungen von 30 auf 21 Tage reduziert werden können
      • Maßnahmen bedürfen jeweils Zustimmung des Aufsichtsrates
    • Neuerungen im Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht (für das Jahr 2020)
      • Vorstandsmitglieder eines Vereins oder einer Stiftung bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder Bestellung eines Nachfolgers im Amt
      • Option für virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen
      • Beschlüsse können  unter bestimmten Voraussetzungen im Umlaufverfahren gefasst werden
    • Anpassungen im Umwandlungsrecht
      • Bislang muss bei Spaltungen / Verschmelzungen von Unternehmen eine Bilanz des übertragenden Unternehmens vorgelegt werden, die max. 8 Monate alt sein darf (damit in der Regel Anmeldung der Umwandlung bis Ende August erforderlich)
      • Dieser Zeitraum soll auf 12 Monate verlängert werden (d.h. bei Bilanz zum 31.12. reicht Anmeldung innerhalb des Folgejahres)

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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