Coronakrise

Kurz-Überblick: Steuer-Liquiditätshilfen

  • Steuer-Stundungsregelungen gelten für Einkommen-, Körperschaft-und Umsatzsteuer
    • Zudem bieten Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ausdrücklich eine Erstattung der Sondervorauszahlungen für die Umsatzsteuer als „Liquiditäts-Sofortspritze“ an
    • Danach sollen USt-Sondervorauszahlungen auf Antrag auf „Null“ gesetzt werden und im Anschluss bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet werden (ggf. alternativ Verrechnung mit anderen Zahllasten)
  • Zudem: Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages zwecks Anpassung von Vorauszahlungen
  • Nach wie vor nicht vorgesehen sind Stundungen der Lohn-und Kapitalertragsteuer
    • Bei Bedarf kann Antrag auf Vollstreckungsaufschub erwogen werden
    • Stundung oder Gewährung von Ratenzahlungen ist bei Lohnsteuer allenfalls in Sondersituationen denkbar (zB Lohnsteuer-Außenprüfung oder Abführung pauschaler Lohnsteuer durch AG)

 

Auch Beiträge zur Unfallversicherung werden gestundet

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
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