Coronakrise

Verlängerung der Corona-Erleichterungen bei Kurzarbeit

Überblick der vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen

  • Maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes (KuG) wird auf 24 Monate erhöht
    • Ausweitung der Bezugsdauer ist bis 12/2021 befristet
    • Ausweitung gilt nur für Betriebe, die bis einschließlich 12/2020 mit Kurzarbeit begonnen haben
  • Verlängerung der erhöhten Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen
    • Verlängerung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für AN in Kurzarbeit bis Ende 06/2021
    • Für 07-12/2021 werden Sozialversicherungsbeiträge zu 50% erstattet, falls Kurzarbeit bis 06/2021 eingeführt wurde
    • Erstattung von 50% stellt nach wie vor erhebliche Vergünstigung im Vergleich zu der „nicht Corona-spezifischen“ Regelung dar, wonach Arbeitgeber die auf das ausgefallene Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig alleine tragen mussten
  • Verlängerung des erhöhten KuG für AN, deren Arbeitsentgelt um mindesten 50% reduziert ist
    • Erhöhung des KuG ab dem 4. Monat auf 70% bzw. 77% für AN mit mindestens einem Kind
    • Erhöhung des KuG ab dem 7. Monat auf 80% bzw. 87% für AN mit mindestens einem Kind
    • Berücksichtigt werden Bezugsmonate seit 03/2020
  • Verlängerung der Erleichterungen bei Anrechnung von Hinzuverdienst
    • Sozialversicherungspflichtige Nebenverdienste werden bis 12/2021 nur auf KuG angerechnet, wenn ansonsten in der Summe mehr Nettoeinkommen vorhanden wäre als vorher
    • Einkünfte aus Minijobs bleiben bis 12/2021 stets anrechnungsfrei

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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