Coronakrise

Option zur verzögerten LSt-Anmeldung in Notfällen

  • Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung für Lohnsteuer-Anmeldungen als „Notfall-Option“
    • Arbeitgeber sind zum Teil infolge der Corona-Krise unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben
    • Es geht also um Fälle, in denen die Lohnbuchhaltung infolge der Corona-Krise eingeschränkt ist
  • Fristverlängerung ab sofort und unter engen Voraussetzungen für max. 2 Monate
    • Fristverlängerung setzt jeweils einen Antrag im Einzelfall voraus, d.h. keine pauschale Fristverlängerung für alle kommenden Monate
    • Voraussetzungen: Arbeitgeber oder die mit der Lohnbuchhaltung / Lohnsteuer- Anmeldung Beauftragten müssen nachweislich unverschuldet daran gehindert sein, die Lohnsteuer- Anmeldungen pünktlich zu übermitteln
    • Fristverlängerungen werden allgemein „während der Corona-Krise“ gewährt und dürfen im Einzelfall jeweils max. 2 Monate betragen
  • Einschätzung zu dem BMF-Schreiben
    • Anders als die in NRW (und zum Teil in anderen Bundesländern) einmalig gewährte Fristverlängerung für die Anmeldung der Lohnsteuer zwecks Gewährung einer „Liquiditätsspritze“ steht bei der neuen Option keine „Darlehensgewährung“ im Vordergrund
    • BMF-Schreiben ändert also auch weiterhin nichts daran, dass Lohnsteuer nicht gestundet wird und ungeachtet einer angespannten Liquiditätslage grds. rechtzeitig zu zahlen ist (GF Haftungsrisiko)

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
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