Coronakrise

Verlängerung der Überbrückungshilfe III

▪ Verlängerung der Überbrückungshilfe um drei Monate bis Ende 09/21 („Überbrückungshilfe III Plus“)

• Voraussetzungen weitgehend deckungsgleich wie bei der bisherigen Überbrückungshilfe III

• Anträge können in Kürze durch prüfende Dritte gestellt werden

▪ Erhöhung der Obergrenzen für die Förderung

• Neben den 12 Mio. € aus dem bisherigen Programm, können künftig von staatlichen Schließungsmaßnahmen

direkt oder indirekt betroffene Unternehmen bis zu 40 Mio. € im Rahmen der Überbrückungshilfe

geltend machen, d.h. in Summe bis zu 52 Mio. €

• Grundlage hierfür ist der EU-Beihilferahmen („Bundesregelung Schadensausgleich“), der bereits durch die

EU-Kommission genehmigt wurde

• Maximale monatliche Förderung in beiden Programmen: 10 Mio. € / Monat

• Für Hilfen oberhalb von 12 Mio. € gelten Regelungen zur Beschränkung von Gewinn- und Dividendenausschüttungen,

Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen

▪ Besonderheiten der Überbrückungshilfe III Plus

• „Restart-Prämie“: Unternehmen, die AN aus Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder Beschäftigung

anderweitig erhöhen, können einen Zuschuss zu den ansteigenden Personalkosten erhalten

– Die sog. „Personalkostenhilfe“ wird voraussichtlich aber nur anstatt der bestehenden Personalkostenerstattung

im Rahmen der Überbrückungshilfe gewährt

– Umfang der Zuschüsse für 07-09/21: Differenz der tatsächlichen Personalkosten in 07/21 zu 05/21 wird in

07/21 zu 60%, in 08/21 zu 40% und in 09/21 zu 20% erstattet

• Ersatz von Anwalts- und Gerichtskosten bis € 20.000 / Monat bei insolvenzabwendender Restrukturierung

in drohender Zahlungsunfähigkeit

• Verlängerung der sog. Neustarthilfe für Soloselbstständige + Erhöhung um € 250 auf € 1.500/Monat für

Zeitraum 07/21-09/21

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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