Coronakrise

Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus

▪ Förderungszeitraum wurde erweitert auf 10/21 – 12/21

• Förderungsvoraussetzungen unverändert (s. vorangehende Präsentationen)

• Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die vom Juli-Hochwasser betroffen waren

– Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen bereits für die .berbrückungshilfe III antragsberechtigt waren, sofern im Juni 2021 ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorlag

– Es werden wegen beihilferechtlicher Vorgaben gleichwohl nur bei coronabedingten, nicht aber flutbedingten Umsatzeinbrüchen Fixkosten erstattet; Anteil der Fixkostenerstattung bemisst sich daher am coronabedingten Umsatzeinbruch in 06/21

– „Betroffenheit“ vom Hochwasser jedenfalls gegeben, wenn Soforthilfe des jeweiligen Bundeslandes gewährt wurde

– Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Hilfen aus Aufbauhilfefonds darf keine Überkompensation von Schäden erfolgen; Doppelt berücksichtigungsf.hige Schäden werden im Rahmen der Aufbauhilfe angerechnet

▪ Verlängerte Antragsfrist für Erstanträge zum Förderzeitraum 07/21 – 12/21 endet am 31.12.2021

• Bei bis dato bereits erfolgter Bewilligung/Teilbewilligung können Änderungsanträge noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden

• Achtung: Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge in der .berbrückungshilfe III (Förderzeitraum 11/20 – 06/21) endet am 31.10.2021

▪ „Restart-Prämie“ entfällt

• Für Zeitraum 10/21 – 12/21 nicht mehr beantragbar

• Es wird (wieder) nur noch die allgemeine Personalkostenpauschale gewährt

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Der Darstellung in dieser Präsentation ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

Sie nutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Für ein optimales Nutzungserlebnis dieser Website laden Sie sich bitte einen aktuelleren Browser herunter: