becker-und-partner-maerkische-revision_Logo

Coronakrise

Verlängerung der Überbrückungshilfe

Überblick Neuerungen

  • Das Überbrückungshilfeprogramm wird bis Ende des Jahres 2020 verlängert
    • Fortsetzung der Hilfen in den Monaten 09-12/2020 im nahtlosen Anschluss an die „1. Phase“
    • Maximaler Förderbetrag von monatlich 50.000 €, d.h. insgesamt bis zu 200.000 €
    • Leitidee: Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen zwecks Erleichterung des Zugangs
    • Anpassung der Quoten zur Erstattung der Fixkosten
    • Bislang vorgesehene Begrenzung der Förderung für Unternehmen mit wenigen Beschäftigten entfallen ersatzlos (zuvor Deckelung auf 9.000 € bzw. 15.000 €)
  • Weiterhin ausschließlich digitale Antragstellung möglich
    • Voraussichtlich ab Oktober
    • Antragstellung nur über „prüfenden Dritten“ (StB, WP, vereidigter Buchprüfer oder RA)
    • Digitale Übermittlung und Vorprüfung durch „prüfenden Dritten“ soll zügige Auszahlung gewährleisten
  • Auszahlung erfolgt über Bewilligungsstellen der Bundesländer
    • In NRW sind die Bezirksregierungen zuständig
  • Aufstockung des Programms in NRW (Gewährung von Unternehmerlohn)
    • NRW ergänzt die Hilfen erneut um 1.000 € Unternehmerlohn pro Monat
    • Berechtigt sind Soloselbstständige, im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen, Angehörige der freien Berufe und Personengesellschaften mit bis zu 50 Mitarbeitern

Antragsvoraussetzungen

  • Flexibilisierung der Fördervoraussetzungen: Antragsberechtigt ist, wer
    • entweder in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum 04-08/2020 einen Umsatzeinbruch
    • von mindestens 50% im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten zu verzeichnen hat oder
    • im Zeitraum von 04-08/2020 im Durchschnitt mindestens 30% weniger Umsatz generiert hat als im Vergleichsvorjahreszeitraum
  • Im Übrigen gelten weiterhin die bisherigen Ausschlusstatbestände
    • Gefördert werden nur KMU, die vor dem 31.10.2019 gegründet wurden
    • Ausschluss von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Stichtag 31.12.2019)

Bemessung der Förderungshöhe

  • Es werden Fixkosten erstattet; Umfang der Erstattung je nach Höhe des Umsatzrückgangs:
    • Umsatzrückgang 30-50% = Erstattung von 40% der förderfähigen Fixkosten
    • Umsatzrückgang 50-70% = Erstattung von 60% (bisher 50%) der förderfähigen Fixkosten
    • Umsatzrückgang > 70% = Erstattung von 90% (bisher 80%) der förderfähigen Fixkosten
  • Umfang der „förderfähige Fixkosten“ bleibt mit Ausnahme der Personalkosten unverändert
    • Erstattungsfähig sind nur die abschließend definierten Kosten (vgl. Update Stand 06.07.2020)
    • Keine Förderung „unvermeidbarer“ Kosten; es werden nur „externe“ Kosten berücksichtigt
    • Erhöhung der pauschalierten Berücksichtigung von Personalkosten für AN, die nicht in Kurzarbeit sind, von 10% auf 20% der Summe der übrigen förderfähigen Fixkosten

Antragsverfahren

  • Auch in Phase 2 kann die Überbrückungshilfe nur durch Berufsträger beantragt werden
    • Antragsberechtigt sind ausschließlich StB, WP oder RAe
    • Antragsabwicklung über eine nur für diese Berufsstände zugänglichen Online-Plattform
  • Zweistufiges Verfahren
    • 1. Stufe: Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen (Schätzung Umsatzrückgang und Prognose zur Höhe der förderungsfähigen Fixkosten)
    • 2. Stufe: Übermittlung der endgültigen Zahlen (ergibt ggf. Erstattung oder Nachzahlung)
    • Freischaltung des Verfahrens voraussichtlich im Laufe von 10/2020
  • Kein einheitliches Antragsverfahren für die 1. und 2. Phase der Überbrückungsverfahren
    • Es handelt sich formal um separate Förderprogramme, für die jeweils ein separater Antrag innerhalb der jeweiligen Frist gestellt werden muss
    • Die Frist zur Beantragung der Hilfen nach der 1. Phase läuft bis zum 09.10.2020
    • Nach dem 09.10.2020 kann kein rückwirkender Antrag für die 1. Phase gestellt werden (d.h. keine „Nachholung“ des Antrags für die erste Phase im Rahmen der Antragstellung für die 2. Phase)

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



Disclaimer

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.
  • Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Regelungen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
  • Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. In Bezug auf die Besonderheiten der Corona-Krise und die momentan noch nicht abgeschlossene Entwicklung verweisen wir auf den Hinweis auf Folie 2.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Der Darstellung in dieser Präsentation ersetzen keine Rechts- und / oder Steuerberatung.

Sie nutzen eine veraltete Version des Internet Explorers.

Für ein optimales Nutzungserlebnis dieser Website laden Sie sich bitte einen aktuelleren Browser herunter: