Coronakrise

Zuschuss zur Überbrückungshilfe vom Land NRW

NRW ergänzt Überbrückungshilfe in Bezug auf Lebenshaltungskosten

  • Überbrückungshilfe (Bundes-Programm) sieht ausdrücklich keine Zuschüsse zu Lebenserhaltungskosten oder zur Kompensation eines Unternehmerlohns vor
    • Solo-Selbstständige und Gesellschafter in kleinen Personengesellschaften sind nach dem Programm des Bundes auf Grundsicherung/Hartz-IV verwiesen
    • Verwendung von Mitteln aus dem Programm für private Zwecke ist unter verschiedenen Gesichtspunkten rechtlich problematisch (ggf. insb. Strafbarkeitsrisiken)
  • NRW schließt die „Lebenserhaltungs-Lücke“ in dem Überbrückungshilfeprogramm
    • NRW gewährt Kleinunternehmern und Freiberuflern eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 € pro Monat
    • Das Programm ist auf drei Monate begrenzt (06-08/2020)
    • Gesamtvolumen der Zuschüsse ist auf 300 Millionen Euro begrenzt
    • Einzelheiten, insbesondere Antragsvoraussetzungen, Antragsverfahren, etc. sind aktuell noch nicht bekannt

Hinweis

Dieser Überblick dient nur einer ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist daher nicht als Grundlage für konkrete Entscheidungen geeignet. Viele im Zuge der Corona-Krise angekündigten Maßnahmen sind aktuell in Bezug auf ihre konkrete Umsetzung noch nicht final geklärt, so dass gewisse Unschärfen verbleiben. Überdies ist die Entwicklung fließend und aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Betrachten Sie diese Darstellung daher bitte nur als Versuch, erste Tendenzaussagen zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, die im Einzelfall vertieft geprüft werden müssen.



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