Schwerpunkt

Stiftungen

Stiftungen können als Instrument zur Nachfolgeplanung werden, indem Vermögen verselbstständigt und eine Zersplitterung bzw. Aufteilung unter verschiedenen Nachfolgern vermieden wird. Zugleich können Stiftungen eine langfristige und bei Bedarf auch mehrere Familienstämme umfassende Family Governance schaffen und einen Beitrag zur Abschirmung des Vermögens vor Risiken aus größer werdenden Familienstämmen und ihrer zunehmenden Internationalisierung leisten. Fehlt hingegen ein Nachfolger, kann die Stiftung die Funktion eines „ewigen Nachfolgers“ einnehmen.

Wir beraten Unternehmerfamilien sowie vermögende Privatpersonen und ihre Family Offices bei der ganz grundsätzlichen Überlegung, ob eine Stiftungslösung im konkreten Fall zweckmäßig sein kann und wie tragfähige und von allen Beteiligten akzeptierte Lösungen umgesetzt werden können. Dabei steht eine breite Palette an denkbaren Stiftungsformen und –zwecken zur Auswahl (Gemeinnützige Stiftung, Familien- bzw. Unternehmensstiftung, sog. Doppelstiftung, Treuhandstiftung, Verbrauchsstiftung).

Erfahrungsgemäß wirkt der Gedanke, durch die Errichtung einer Stiftung das Eigentum am Vermögen zu verlieren, zunächst abschreckend. Hier kann eine umsichtige und vorsorgende Gestaltung der Stiftungsstruktur einem oft befürchteten Kontrollverlust vorbeugen und für ein langfristiges Funktionieren der Stiftung im Sinne des Stifters sorgen.

Schließlich unterstützen wir Sie je nach Einsatzform der Stiftung (Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung) bei der Umsetzung einer möglichst steuerneutralen Umsetzung.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen im Stiftungsrecht folgende Themen:

  • Entwicklung von rechtlichen und steuerlichen Stiftungskonzepten für die Vermögens- oder Unternehmensnachfolge
  • Gründung rechtsfähiger Stiftungen und alternativen Stiftungsformen (z.B. Treuhandstiftungen)
  • Beratung von Stiftungsorganen, insbesondere Stiftungsvorständen und Mitgliedern von Aufsichtsgremien zu stiftungsrechtlichen Fragen

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